Legasthenie

Der Begriff „Legasthenie“ wurde 1916 von Paul Ranschburg geprägt und zunächst als Bezeichnung für eine Lesestörung verwendet.

Heute unterscheidet die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zwischen der Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0) und der isolierten Rechtschreibstörung (F81.1). Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen zudem, dass auch eine isolierte Lesestörung auftreten kann.

 

Unter Legasthenie beziehungsweise Lese-Rechtschreibstörung (LRS) versteht man eine umschriebene Entwicklungsstörung des Lesens und/oder Rechtschreibens, die nicht allein durch mangelnde Übung, unzureichende Beschulung oder eine allgemeine Intelligenzminderung erklärt werden kann. Gezielte Förderung kann die Fähigkeiten deutlich verbessern, die zugrunde liegende Störung verschwindet jedoch nicht allein durch verstärktes Üben.

 

Während der Schulzeit treten häufig begleitende emotionale oder Verhaltensauffälligkeiten auf, beispielsweise Frustration, Ängste oder ein vermindertes Selbstwertgefühl.

 

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig zwischen Lese-Rechtschreibstörung und Lese-Rechtschreibschwäche unterschieden. Dabei beschreibt die Lese-Rechtschreibstörung eine klinisch diagnostizierbare Entwicklungsstörung, während der Begriff Lese-Rechtschreibschwäche meist allgemein für weniger ausgeprägte oder unterschiedlich verursachte Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben verwendet wird.

 

Fachlich wird heute zunehmend der Begriff Lese-Rechtschreibstörung (LRS) bevorzugt. Der Begriff Legasthenie ist weiterhin gebräuchlich, wird in der wissenschaftlichen Literatur und in den Diagnoseklassifikationen jedoch seltener verwendet.